Donnerstag, 6. Januar 2011

Schloss am Meer

Früher war das "Schloss am Meer" einmal das Kinderheim der BEK. Danach wurde es dann als Appartmenthaus mit Restaurant genutzt. Dort wurden auch regelmäßig Bridge-Turniere abgehalten.



Nun hat man sich entschlossen daraus das "neue" "Schloss am Meer" zu bauen. Dabei wurde der Investor dazu gezwungen, Teile der alten Fassade zu belassen, was einen erheblichen Aufwand mit sich gebracht hat.



Da geht der Erhaltungsgedanke dann schon ein wenig zu weit. Ich denke, es wäre besser gewesen, eine originalgetreue Rekonstruktion der Mauern zu fordern, als diese Kontruktionen notwendig zu machen.



Der Ansturm von Interessenten soll sehr hoch gewesen sein. Ich weiß nicht, ob diese bereits die Kosten für eine Wohnung kannten... Die teuersten sind für einen siebenstelligen Betrag verkauft worden. Da kann man wohl nicht mehr von Renditeobjekt sprechen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Moin föhrfan,
wir waren auch nach Weihnachten auf der Insel (auch bis zum 9.1.) in unserer Wohnung in der Nähe des Museums. Wir waren auch verwundert, diese Konstruktion zu sehen.
Bei einem Gespräch mit einem Föhrer Handwerker haben wir erfahren, dass die Außenwände aus baurechtlichen Gründen stehen geblieben sind. So gilt der Bau als "Umbau" und man konnte die Geschosszahl beibehalten. Im anderen Falle wäre es nicht möglich gewesen, so viele Geschosse zu bauen.
Gruß H.

föhrfan hat gesagt…

Hallo H.

danke für den Hinweis. Sind es aber nicht genau solche Beispiele sind, die die Absurditäten des (Bau-)Rechts zeigen? Ich meine, wenn man es einmal jenseits von bauechtlichen Vorschriften betrachtet, ist das wirklich noch ein "Umbau"?